Stand:  03.08.2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stiftung Kultur Palast Hamburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stiftung Kultur Palast Hamburg  (Stand:  03.08.2021) 

I. GELTUNGSBEREICH 
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen der Stiftung  zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Stiftung.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume und Flächen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stiftung  in Textform. 
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 

 II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG 
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Stiftung zustande; diese sind die Vertragspartner. Der Stiftung steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen. 
2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. 
3. Die Stiftung haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Stiftung die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Stiftung beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Stiftung beruhen. Einer Pflichtverletzung der Stiftung steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Stiftung auftreten, wird die Stiftung bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die Stiftung rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. 
4. Alle Ansprüche gegen die Stiftung verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungs-verkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Stiftung beruhen. 

 III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG 
1. Die Stiftung ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der Stiftung zugesagten Leistungen zu erbringen.  
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Stiftung zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Stiftung an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. 
3. Rechnungen der Stiftung ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Stiftung kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Stiftung berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Stiftung bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 
4. Die Stiftung ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Anzahlung o.ä.  zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. 
5. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Stiftung berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 
6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Stiftung aufrechnen oder verrechnen. 
7. Die Stiftung behält sich vor die Müllentsorgung zu übernehmen und diese nach Aufwand zu berechnen. 

 IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) 
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Stiftung geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung der Stiftung in Textform. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Summe aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weiterverwertung der Leistungen nicht mehr möglich ist.  
2. Sofern zwischen der Stiftung und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Stiftung auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Stiftung in Textform ausübt.  
3. Für Vermietungen von Veranstaltungsräumen und Tagungspauschalen gelten folgende Stornofristen:

  • bis 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% des Raumpreises
  • von 28 bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% der gebuchten Leistungen
  • von 9 bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der gebuchten Leistungen
  • ab 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80% der gebuchten Leistungen

4. Der Abzug ersparter Aufwendungen wird berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. 

V. RÜCKTRITT DER STIFTUNG 
1. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 4 und/oder 5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Stiftung gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Stiftung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 
2. Ferner ist die Stiftung berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
 - Höhere Gewalt oder andere von der Stiftung nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen 
- Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck der Veranstaltung, gebucht werden; 
- die Stiftung begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Stiftung   in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Stiftung zuzurechnen ist 


- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist; 
- ein Verstoß gegen Ziffer I Nr. 2 vorliegt. 
3. Bei berechtigtem Rücktritt der Stiftung entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 

 VI. ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Stiftung mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung der Stiftung in Textform.  
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird von der Stiftung bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, auf Grund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern. 
3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. 
4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist die Stiftung berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen, sowie zusätzliches Equipment in Rechnung zu stellen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. 
5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt die Stiftung diesen Abweichungen zu, so kann die Stiftung die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, die Stiftung trifft ein Verschulden. 

VII. MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN 
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung in Textform mit der Stiftung. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. 

VIII. TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE 
1. Soweit die Stiftung für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Stiftung von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Stiftung bedarf dessen Zustimmung in Textform. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Stiftung gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Stiftung diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die Stiftung pauschal erfassen und berechnen. 
3. Der Kunde ist mit Zustimmung der Stiftung berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die Stiftung eine Anschlussgebühr verlangen.  
4. Störungen an von der Stiftung zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Stiftung diese Störungen nicht zu vertreten hat. 

IX. VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN 
 1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Die Stiftung übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Stiftung. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung auf Grund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist die Stiftung berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die Stiftung berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Stiftung abzustimmen. Die Verwendung von Konfetti ist grundsätzlich nicht gestattet. Nichtbeachtung berechnen wir mit 250€. 
3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf die Stiftung die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Stiftung für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. 

 X. HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN 
1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. 
2. Die Stiftung kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen. Für den Mieter soll eine Haftpflichtversicherung bestehen. Eine Kopie des Versicherungsscheines ist dem Vermieter auszuhändigen.
3. Der Mieter ist für die Organisation und den Ablauf der von ihm geplanten Veranstaltung allein verantwortlich. Er muss alle etwa erforderlichen Genehmigungen selbst beschaffen. Er hat für die Einhaltung von Auflagen, z.B. den Lärmschutz selbst zu sorgen. Der Vermieter übernimmt insoweit keinerlei Gewähr oder Verantwortung. Der Mieter hat als verantwortlicher Veranstalter auch polizeilichen Anordnungen unverzüglich Folge zu leisten. Anfallende Gema- und KSK-Gebühren für diese Veranstaltungen sind vom Mieter eigenständig zu zahlen und anzumelden.

XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Hamburg. 
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz der Stiftung. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz der Stiftung. 
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.  
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Gewinnspiele der Stiftung

Teilnahmebedingungen

Für Gewinnspiele auf Facebook gelten folgende Teilnahmebedingungen:
Veranstalterin dieses Gewinnspiels ist die Stiftung Kultur Palast ( Öjendorfer Weg 30a, 22119 Hamburg ).
Die Gewinnspielabwicklung läuft über die Stiftung Kultur Palast und ihre unterstehenden Projekte, nachfolgend „der Veranstalter“ genannt.

1. Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel ist kostenlos und erfolgt ausschließlich über die Kommentarfunktion unter dem Post von stiftungsgeführten Accounts (Stiftung Kultur Palast, HipHopAcademy, Klangstrolche). (Änderungen von Fall zu Fall möglich).

2. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Benutzer / die Benutzerin diese Teilnahmebedingungen.

3. Die Teilnahme am Gewinnspiel hängt nicht von dem Erwerb von Waren, der Inanspruchnahme von entgeltlichen Leistungen und/oder der Zahlung von Verbindungsentgelten und / oder Nutzungsgebühren an den Veranstalter oder an andere, mit der Veranstaltung des Gewinnspiels befasste Unternehmen ab.

4. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die bei der Teilnahme mindestens 14 Jahre alt sind. (Änderungen von Fall zu Fall möglich).

5. Angestellte des Veranstalters sowie weitere an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR GEWINNSPIELE
(Facebook / Instagram)
6. Es ist pro Teilnehmer/in nur eine Teilnahme an dem Gewinnspiel möglich. Eine regelwidrige oder wiederholte Teilnahme eines/r Teilnehmers/in an dem Gewinnspiel hat den Ausschluss am Gewinnspiel zur Folge. Auch ist die Gewinnspielteilnahme nur im eigenen Namen möglich.

7. Eine Auszahlung des Gewinns in bar ist ausgeschlossen.

8. Die im Rahmen des Gewinnspiels von uns erhobenen persönlichen Daten werden ausschließlich im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel verwendet und zur Erhebung unserer Gewinnspielstatistik verwaltet. Teilnehmerdaten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet.

9. Der Gewinngegenstand des Gewinnspiels umfasst die im Post des Veranstalters angegebenen Gewinne.

10. Die Abholung der Gewinne erfolgt wie folgt: Die Gewinner können unter Vorlage Ihres Personalausweises die Gewinne beim Veranstalter zu vorher vereinbarten Zeiten abholen. Ein Gewinn kann innerhalb 15 Arbeitstagen abgeholt werden, es sei denn, der Gewinn ist früher einzulösen. Das Gewinnspiel endet mit der Auslosung und Bekanntgabe des Gewinners. Spätere Teilnahmen können nicht mehr berücksichtigt werden.

11. Der/die Gewinner/in wird durch ein Zufallsprinzip ausgewählt. Der/die Gewinner/in erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter ihn/sie mit Nennung des Vornamens, dem ersten Buchstaben des Nachnamens und des Wohnortes auf seiner Facebook-Seite als Gewinner bekannt gibt.

12. Der Veranstalter haftet nicht für die Verfügbarkeit der Facebook-Internetseite sowie seiner eigenen Facebook-Internetseite. Der Veranstalter haftet auch nicht für etwaige Übertragungsfehler.

13. Die Gewinner werden per Zufallsprinzip ermittelt und per Direktnachricht benachrichtigt.

14. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen