Teilnahme- und Auktionsbedingungen für die Charity-Auktion Stiftung Kulturpalast

1. Zweck und Veranstalterin

Die Auktion wird als Charity-Auktion zugunsten von der Stiftung Kulturpalast Hamburg durchgeführt. Veranstalterin ist die Stiftung Kultur Palast Hamburg.

Die Auktion dient ausschließlich der Unterstützung des vorgenannten Zwecks. Ein Aufgeld, eine Käuferprovision oder eine sonstige zusätzliche Vergütung neben dem Zuschlagsgebot zugunsten der Veranstalterin oder der Auktionatorin wird nicht erhoben.

Die Auktionatorin handelt ehrenamtlich und unentgeltlich.

2. Auktionsgegenstände

Die zur Auktion kommenden Gegenstände wurden der Veranstalterin von Dritten und von der  Veranstalterin zur Verfügung gestellt oder gespendet. Sie sind, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, neu

Alle Angaben zu den Gegenständen, insbesondere Beschreibungen, Maße, Alter, Herkunft, Zustand, Schätzwerte oder sonstige Informationen, erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Sie stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung und keine Garantie dar.

Die Bieterinnen und Bieter haben Gelegenheit, die Gegenstände vor Abgabe eines Gebots zu besichtigen. Die Abgabe eines Gebots erfolgt in Kenntnis des tatsächlichen Zustands des jeweiligen Gegenstands.

3. Teilnahme und Gebote

Mit Abgabe eines Gebots erkennt die Bieterin oder der Bieter diese Teilnahme- und Auktionsbedingungen an.

Gebote sind verbindlich. Der Zuschlag erfolgt an das höchste Gebot. Die Veranstalterin bzw. die Auktionatorin ist berechtigt, Gebote zurückzuweisen oder den Zuschlag ohne Angabe von Gründen zu verweigern, insbesondere bei Zweifeln an der Ernsthaftigkeit oder Durchführbarkeit eines Gebots.

Bei gleich hohen Geboten entscheidet die Auktionatorin nach billigem Ermessen, etwa durch erneuten Aufruf oder durch Losentscheid.

4. Vertragsschluss und Zahlung

Der Zuschlag an den Meistbietenden wird nach dreimaliger Wiederholung des Höchstgebotes erteilt. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag über den jeweiligen Auktionsgegenstand zustande.

Der Zuschlagspreis ist sofort nach Zuschlag, spätestens jedoch vor Übergabe des Gegenstands, vollständig zu zahlen. Es wird kein Aufgeld erhoben.

Die Zahlung erfolgt an Stiftung Kulturpalast Hamburg per EC/Kreditkartenzahlung oder Paypal. Ein Anspruch auf Übergabe des Gegenstands besteht erst nach vollständiger Zahlung.

5. Übergabe und Abholung

Der ersteigerte Gegenstand ist grundsätzlich unmittelbar nach der Auktion bzw. zu dem von der Veranstalterin mitgeteilten Zeitpunkt abzuholen.

Mit Übergabe des Gegenstands gehen Besitz, Nutzungen und Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf die Käuferin oder den Käufer über.

Eine Versendung erfolgt nur, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wird. Versand, Verpackung und Transport erfolgen auf Kosten und Risiko der Käuferin oder des Käufers.

6. Gewährleistung

Die Auktionsgegenstände werden verkauft wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, soweit gesetzlich zulässig.

Der Ausschluss gilt nicht für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie.

7. Haftung der Veranstalterin und der Auktionatorin

Die Veranstalterin, die ehrenamtlich tätige Auktionatorin sowie etwaige weitere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Auktion überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmerinnen und Teilnehmer regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für eine Haftung, die gesetzlich zwingend nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.

Die ehrenamtlich tätige Auktionatorin übernimmt insbesondere keine eigene Gewähr für Beschaffenheit, Wert, Echtheit, Herkunft oder Zustand der Auktionsgegenstände.

8. Rücktritt / Nichtzahlung

Zahlt die Käuferin oder der Käufer den Zuschlagspreis nicht vollständig oder holt den Gegenstand nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, kann die Veranstalterin vom Kaufvertrag zurücktreten und den Gegenstand anderweitig verwerten, insbesondere erneut versteigern oder dem Charity-Zweck anderweitig zuführen.

Weitergehende Rechte der Veranstalterin bleiben unberührt.

9. Datenschutz

Personenbezogene Daten der Bieterinnen und Bieter werden nur verarbeitet, soweit dies zur Durchführung der Auktion, zur Abwicklung des Erwerbs, zur Zahlungsabwicklung und zur Dokumentation der Charity-Auktion erforderlich ist.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung der Auktion erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.