Transparenz
Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Die Stiftung Kultur Palast folgt der freiwilligen Selbstverpflichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft und veröffentlicht deren Vorgaben entsprechend folgende Angaben:
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Name: Stiftung Kultur Palast
Rechtsform: Gemeinnützige operative Stiftung
Anschrift: Öjendorfer Weg 30a, 22119 Hamburg
Eingetragen im Stiftungsverzeichnis der Freien und Hansestadt Hamburg
Gründung durch Stiftungsgeschäft vom 27. September 2011, Genehmigung am 26. Oktober 2011
Zu unseren Kontaktdaten
2. Satzung, Leitbild und Angaben zu den Zielen unserer Organisation
Das Ziel der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie des Sports und die Förderung von Kunst und Kultur. Sie widmet sich der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Förderung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Die Stiftung ist beheimatet im Billstedter Kulturzentrum, dem einzigen Stadtteilkulturzentrum für Billstedt/Horn, und nutzt hier die räumlichen und personellen Ressourcen für eine Vielfalt bildungsorientierter Angebote und Projekte.
Die Stiftung Kultur Palast will benachteiligten Bevölkerungsgruppen – speziell Kindern und Jugendlichen – einen Zugang zu Kultur und Bildung zu ermöglichen.
Mehr Infos: Leitbild und die Ziele der Stiftung | Satzung der Stiftung Kulturpalast Hamburg
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Die Stiftung Kultur Palast (Steuernummer: 17/418/00485) ist nach dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hamburg-Nord-17 vom 28.09.2020 von der Körperschaftsteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 AO dient.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Geschäftsführung:
Frau Dörte Inselmann, Vorstand und Intendanz
Herr Jochen Schindlbeck, Geschäftsführung & Prokura
Vorstand als Aufsichtsorgan:
- Dörte Inselmann, Intendantin und Vorstand der Stiftung Kultur Palast
- Rainer Blohm, Stiftungsratsvorsitzender, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
- Frank Otto, stellvertretender Stiftungsratsvorsitzender, Medienunternehmer und Pionier auf dem Gebiet des Privatradio und Privatfernsehens in Deutschland
- Carola Alexandra Veit, Stiftungsratsmitglied, seit 2011 Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft
- Stefan Wulff, Stiftungsratsmitglied, seit 2000 geschäftsführender Gesellschafter der Otto Wulff Bauunternehmung GmbH
- Gabriele Brasch, Stiftungsratsmitglied, Vorstandsmitglied des Diakonischen Werkes Hamburg
- Christoph Lieben-Seutter, Stiftungsratmitglied, Generalintendant der Elphilharmonie und der Laeiszhalle
- Esin Rager, Stiftungsratmitglied, Journalistin, Unternehmerin und Vizepräsidentin des FC St. Pauli
Weitere Informationen: Stiftungsrat
5. Tätigkeitsbericht
Die an der Stiftung Kultur Palast zur Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zur Verfügung gestellten Mittel sind jeweils im Geschäftsbericht der Stiftung Kultur Palast ausgewiesen.
Informationen über die von uns aktuell geförderten Projekte finden Sie auf unserem Internetauftritt unter „Unsere Projekte“, Informationen über unsere Tätigkeit und die Projektförderung entnehmen Sie bitte dem Geschäftsbericht und Jahresabschluss 2022 der Stiftung Kultur Palast; aufgeführt unter Punkt 7.
6. Personalstruktur
2022 waren insgesamt 85 Mitarbeiter*innen (davon 13 Auszubildende) für die Stiftung Kultur Palast tätig. Dazu kommen aktuell nahezu 300 ehrenamtliche Mitarbeiter*innen als auch Honorarkräfte, die sich in den Projekten engagieren und uns bei der Umsetzung unterstützen.
7. Mittelherkunft
Die Stiftung Kultur Palast ist eine gemeinnützige Stiftung und damit nicht gewinnorientiert. Die Stiftung fördert die gemeinnützigen Zwecke: Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, den Völkerverständigungsgedanken und bürgerschaftliches Engagement.
Die Einnahmen im Finanzjahr 2022 stammten zu 38 Prozent aus Programmeinnahmen und sonstigen Eigeneinnahmen, zu 46 Prozent aus institutionellen Mitteln und sonstigen Zuwendungen (Überbrückungshilfen, Zuwendungen) der öffentlichen Hand und zu 16 Prozent aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.
Die Gesamthöhe aus Eigeneinnahmen aus Programmeinnahmen und sonstigen Eigeneinnahmen wie Veranstaltungen und Partnereinnahmen belief sich in 2022 auf € 1.939.284,97. Zuwendungen erhielten die Stiftung Kultur Palast, der Kultur Palast Billstedt, der Kultur Palast Harburg, der Musikclub Bambi galore, die Projekte HipHop Academy Hamburg und weitere Projekte der Stiftung Kultur Palast in Höhe von € 1.154.526,13. Die Spenden in Summe von € 810.379,03 erhielt die Stiftung Kultur Palast von Privatpersonen, Unternehmen und fördernden Stiftungen.
Informationen über unsere Tätigkeit und Projektförderung entnehmen Sie bitte dem Geschäftsberichts 2022 sowie dem Jahresabschluss 2022 der Stiftung Kultur Palast.
8. Mittelverwendung
Projektarbeit:
Die Mittelverwendung für die satzungsgemäße Projektarbeit erfolgte 2022 für die Projekte der HipHop Academy Hamburg, für die musikalische Frühförderung in den Projekten Klangstrolche – Musik für jedes Kind, Music on tour und Billstedt Classics als auch für die Weiterentwicklung der Klangstrolche-Methode in Kombination mit dem Projekt International Music Education sowie für das Kulturzentrum Kultur Palast Billstedt und das Büger*innenhaus Kultur Palast Harburg. Für die Projekt- und Programmarbeit wurden 24,87 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel aufgewendet. Dies entspricht Ausgaben in Höhe von € 1.263.676,95. Die Kosten für Mieten und Betriebsausgaben inkl. Investitionen für die weiterführende Projekt- und Programmarbeit sowie Verwaltung belaufen sich auf 27,45 Prozent bzw. € 1.394.513,25. Für Personalkosten wurden 48,77 Prozent bzw. € 2.477.682,72 eingesetzt. Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Website unter: unsere Projekte
Bei Fragen und Anmerkungen kommen Sie gerne direkt auf uns zu Stiftung Kultur Palast, Tel.: 040 - 822 45 68 0.
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Wir pflegen derzeit keine gesellschaftsrechtlichen Verbundenheiten mit anderen Organisationen.
10. Namen von Personen, deren Zuwendung mehr als zehn Prozent der jährlichen Gesamteinnahmen ausmachen
Die Finanzierung der Projekte der Stiftung Kultur Palast erfolgte in 2022 zu 46 Prozent aus institutionellen Mitteln (Kulturbehörde Hamburg und Bezirksamt Hamburg-Mitte) und sonstigen Zuwendungen der öffentlichen Hand.